Klausur, Tag 2 (Google Ranking)

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 8. Dezember 2023 um 16 Uhr 42 Minutenzum Post-Scriptum

 

Noch ist das Buch nicht geschrieben, aber schon jetzt gibt eine Reihe von Hinweisen und Anfragen, wie es um die Bewerbung und Bewertung des Buches bei Google steht. Wir hatten das Thema bereits am Vortag ’am Wickel’ und greifen es hier nochmals auf.

Dazu als Ausgangspunkt dieses Anschreiben an die Adresse contact[AT]iris-media.com, eingetroffen am Freitag, den 01.12.2023 09:21, mit der Betreff-Zeile: "Google-Bewertungen für Ihren guten Ruf im Internet"

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir habe Ihren Google Eintrag im Internet gefunden und möchten Ihren guten Ruf weiter verbessern durch weitere positive Bewertungen.
Es kommt natürlich in erster Linie darauf an für welches der Pakete Sie sich interessieren. Die Pakete sind wie folgt gestaffelt:
20 Google Bewertungen zum einmaligen Preis von 200,00€ inkl. MwSt.
50 Google Bewertungen zum einmaligen Preis von 450,00€ inkl. MwSt.
100 Google Bewertungen zum einmaligen Preis von 900,00€ inkl. MwSt.
Dies sind unsere Google Preise. Sollten Sie sich für eine andere Plattformen interessieren wie z.B. Proven Expert, Jameda, 11880.com, Das Telefonbuch, Kununu, GoLocal oder ähnliches finden Sie auch nähere Informationen auf unserer Homepage: https://bewertungskanzlei-hoffmann.de/preise/
Die Zahlung ist nach 5 Tagen fällig. Bis dahin haben Sie sodann Ihre ersten Bewertungen erhalten. Wie lange eine Kampagne andauert ist abhängig davon, wie viele Bewertungen Sie wöchentlich erhalten möchten.
Für Fragen stehe ich jederzeit und gerne unter der Rufnummer 0152/21481670 zur Verfügung. Die angebotenen Aktionspreise gelten bis zum Dienstag 02.12.2023.
Bei einem Rückruf von Ihnen bis zum 01.12.2023 erhalten Sie gerne eine kostenlose positive Bewertung auf einer Plattform Ihrer Wahl.

Freundliche Grüße
Kim Böttcher


Kim Böttcher
Senior Manager
Tel.: 0152/21481670
Email: kim.boettcher@bewertungskanzlei-hoffmann.de
Im Auftrag von:
Bewertungskanzlei-Hoffmann.de
Bewertungskanzlei-Hoffmann.de/agbs


Und nicht vergessen:
„Die Freude an authentischen & verifizierten Bewertungen hält länger an, als die über einen günstigen Preis."

Abgesehen von dem Schreibfehler ist an diesem Anschreiben zu bemängeln, dass hinter der Aussage "wir habe Ihren Google Eintrag im Internet gefunden" keinerlei Links oder Belege eingefügt sind, mit/in denen diese Aussage belegt wird.

Anstatt nach eben diesem Eintrag zu suchen, wird zunächst einmal eine Auskunft bei regioweit eingeholt:

Welchen Wert hat die Bewertung für die Leser:innen?

Die wahrscheinlich wichtigere Bedeutung hat die Bewertung für die Nutzer:innen der Suchmaschine, und das sind schließlich die, um die es geht. Bei zukünftigen Kund:innen wecken Bewertungen von anderen Menschen Vertrauen. Dabei ist es nicht einmal notwendig auf einen Schnitt von fünf Sternen zu kommen. Die eine oder andere weniger gute Bewertung wirkt auf Leser:innen authentischer und damit vertrauenerweckender als eine Sammlung von Bestnoten. Besonders gut nehmen Nutzer:innen es auf, wenn Bewertungen vom Unternehmer beantwortet werden. Hierzu muss nicht jede unkommentierte Vergabe von Sternen mit überschwänglichem Dank angenommen werden.

Auch wenn also auf dieses ’Sonder-’Angebot nicht reagiert wurde, hat es doch Spuren hinterlassen. Denn auch von Verlagsseite liegen bereits Anfragen vor, wo und in weit der Autor schon in den Sozialen Medien vertreten sei, und dabei stehen die bei Alphabet und Meta bespielten Kanäle ganz oben.

Hier ein Auszug der Stellungnahme, die dem Verlag zugeleitet wurde:

Auf der Basis der seit Ende 2003 gestarteten Online-Publikation DaybyDay ISSN 1860-2967 haben wir bereits sehr früh ein Angebot der Google-News-Initiative erhalten, dieses Projekt mit zu finanzieren / subventionieren. Und haben – im Gegensatz vieler anderer Verlage und Urheber – abgelehnt (mehr dazu gerne auf Anfrage).

Bereits vor dieser Zeit und dann nochmals danach gab es zwei Angebote, bei Google USA und später bei Google Deutschland an durchaus prominenter Stelle mit einzusteigen – und auch dieses Angebot, nach langer interner Diskussion – abgelehnt.

Dennoch wurde der hier vorgetragene oben zitiert Vorschlag aufgegriffen und geprüft.

ZITAT

ZITAT ENDE


Ja, es ist auf der Grundlage der eigenen langjährigen Publikations-Erfahrungen – online wie print – durchaus klar und bewusst, in welch (fatale?) Abhängigkeiten auch das Verlagswesen mit Bezug auf den US-Konzerne geraten ist (Und das seit der mit Chirac und Schröder ausgehandelten Quero – Initiative; auch dazu auf Anfrage mehr).

P.S.

Auch heute wieder der Hinweis auf eine Veranstaltung, deren Besuch in den USA in der vergangenen Nacht „zumindest“ im Netz möglich gewesen wäre, zusammen mit mehr als einhundert Millionen weiteren TeilnehmerInnen: Die GAME AWARDS 2023: Die Oscars für Computerspiele, über die Christian Eichler im Deutschlandfunk-Corso-Programm fragt: wie unabhängig sind die Game Awards?:

Die Oscars für Computerspiele - wie unabhängig sind die Game Awards?

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