Ab nach Kerala, oder doch lieber nicht? (I)

VON Dr. Wolf SiegertZUM Freitag Letzte Bearbeitung: 20. Oktober 2023 um 23 Uhr 13 Minuten

 

Sie können diesen Beitrag gerne überschlagen, denn etwas Erkenntnisförderndes oder Produktives wird hier kaum vermittelt. Es sei denn, dass die am Vortag beschriebenen Erfahrungen mit den Mängeln einer deutschen EDV-Service-Seite geradezu "geringfügig" zu nennen sind im Vergleich zu jener Seite, über die man sein Visum für Indien beantragen kann.

Dazu ist fairerweise vorab aus diesem Schreiben der Agentur zu zitieren, in dem es heisst.

Wir empfehlen die kostenpflichtige Beantragung über den Visadienst www.visumpoint.de.. Bitte geben Sie hier im Antragsformular bei dem Punkt „Rabattcode“ „neuewege“ ein, damit sie mit entsprechender Schnelligkeit bearbeitet werden und Sie erhalten eine Ermässigung von 2% auf die Servicegebühr von Visumpoint. Das e-Visa kann frühesten 30 Tage vor Abreise beantragt werden, wir empfehlen die Beantragung ab 28 Tage vorher, so dass die Gültigkeit bei Einreise noch gewährleistet ist.

Alternativ können Sie es auch direkt Online beantragen:
Online Verfahren: electronic Travel Authorization (ETA) – (Achtung: Beantragung vom Handy nicht möglich)
Offizielle Webseite: https://indianvisaonline.gov.in/evisa/tvoa.html
Auf der Webseite finden Sie auch die aktuellen Kosten und Bedingungen. Visa-Gebühren sind nicht erstattbar.

Hätte man sich nach dieser Empfehlung gerichtet, wäre wahrscheinlich die nachfolgende Aufzeichnung gar nicht notwendig geworden. Dass sie hier dennoch zu lesen ist, hat mit der Frage zu tun: Wie kann es sein, dass gerade in Staat wie Indien - angeblich so positiv beleumundet durch die hohe EDV-Expertise seiner Fachkräfte - nicht in der Lage ist, eine weltweit wichtige Webseite so qualifiziert zu programmieren, dass sie auch ohne Inanspruchnahme eines eigens dafür einzustellenden Dienstleisters genutzt werden kann?

Der Versuch, es dennoch zu tun, wurde mit vier Stunden Arbeitszeit, zwei Bechern Kaffee und einer halben Tafel Schokolade ’bezahlt’.

Dazu nur dieser eine Fall als pars pro toto: Wenn man sich mit vielen Mühen und Wiederholungen schliesslich bis auf die vorletzte Seite des Antrages durchgekämpft und nach dem Foto auch das Passdokuments (nur als PDF und mit maximal 300 K) hochgeladen hat, wird - und zwar erst dann - verlangt, dass das zuvor hochgeladene Foto mit dem auf dem Pass-Dokument identisch sein müsse.

Das bedeutet, (1.) zu suchen und ein Duplikat dieses Fotos zu finden, falls diese nicht mit dem zuvor bereitgestellten identisch ist (ein Abfotografieren vom Pass selbst ist nicht möglich, da dieses aus gutem Grunde mit entsprechenden Mustern gekennzeichnet wurde).
Aber selbst, wenn das (2.) gelingen sollte, lässt sich das zuvor hochgeladene Foto n i c h t mehr austauschen, auch wenn dieses vom Interface-Design her angeboten wird.

[...]

Es bedarf in der Tat eines erheblichen Beharrungsvermögens - heute wohl Resilienz genannt - und ausreichender EDV-Kenntnisse, um letztlich diese Meldung zu erhalten:

Dear WOLF DR SIEGERT,

Thank you for applying for e-Visa for visiting India.
We appreciate your interest in visiting India.Your Application has been successfully received with the following details.

[...]

Zu guter Letzt dann die Zahlungsaufforderung, 25 US-Dollar an Gebühren zu zahlen. Aber., nachdem der Eingang der Zahlung bestätigt ist, schickt die Bank diese Meldung ...

... die mit einem "GÜLTIG" bestätigt wird, denn:

Your Application has been partially submitted.It will be processed only after online payment of fee.

Please ignore this email if fee has already been paid, otherwise proceed for payment of e-Tourist Visa fee online at tvoa.html.

You can check Payment Status and Visa Status by clicking ’Visa Status’ on tvoa.html

Note : Email generated on 20/OCT/2023 at 09:55:32 PM IST.


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